Kapitel 54:
Die Annahme von Briefen und Geschenken
Der Mönch darf keinesfalls ohne Weisung des Abtes von seinen
Eltern oder irgend jemandem, auch nicht von einem anderen Mönch
Briefe, Eulogien oder sonst Kleine Geschenke annehmen oder geben.
Selbst wenn seine Eltern ihm etwas geschickt haben, darf er sich
nicht anmaßen, es anzunehmen, ehe der Abt benachrichtigt wurde.
Hat der Abt die Annahme erlaubt, kann er immer noch verfügen,
wem es zu geben ist.
Dann sei der Bruder, dem es geschickt wurde, nicht traurig, damit
dem Teufel kein Raum gegeben werde.
Wer sich etwas anderes herausnimmt, den treffe die von der Regel
vorgesehene Strafe.
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