Kapitel 53:
Abt und Gäste sollen eine eigene Küche haben; so stören
Gäste, die unvorhergesehen kommen und dem Kloster nie fehlen,
die Brüder nicht.
Diese Küche übernehmen für je ein Jahr zwei Brüder,
die für diese Aufgabe gut geeignet sind.
Sooft sie es brauchen, gebe man ihnen Hilfen, damit sie ohne Murren
dienen; sind sie jedoch zu wenig beschäftigt, sollen sie zu
der Arbeit gehen, die man ihnen aufträgt.
Doch nicht nur hier, sondern für alle Aufgabenbereiche im
Kloster gelte der Grundsatz:
Wer Hilfe braucht, soll sie erhalten; wer jedoch frei ist, übernehme
gehorsam jeden Auftrag.
Die Unterkunft für Gäste vertraue man einem Bruder an,
der von Gottesfurcht ganz durchdrungen ist.
Dort sollen genügend Betten bereit stehen. Das Haus Gottes
soll von Weisen auch weise verwaltet werden.
Mit den Gästen darf niemand ohne Auftrag zusammen sein oder
sprechen.
Wer ihnen begegnet oder sie sieht, grüße sie, wie schon
gesagt, in Demut, bitte um den Segen und gehe weiter mit der Bemerkung,
es sei ihm nicht gestattet, sich mit einem Gast zu unterhalten.
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