Kapitel 48:
Am Sonntag sollen ebenfalls alle für die Lesung frei sein
außer jenen, die für verschiedene Dienste eingeteilt
sind.
Ist aber einer so nachlässig und träge, dass er nicht
willens oder nicht fähig ist, etwas zu lernen oder zu lesen,
trage man ihm eine Tätigkeit auf, damit er nicht müßig
ist.
Kranken oder empfindlichen Brüdern werde eine passende Beschäftigung
oder ein geeignetes Handwerk zugewiesen; sie sollen nicht müßig
sein, aber auch nicht durch allzu große Last der Arbeit erdrückt
oder sogar fortgetrieben werden.
Der Abt muss auf ihre Schwäche Rücksicht nehmen.
|