Kapitel 43:
Kommt einer zu Tisch nicht vor dem Vers - denn alle sollen gemeinsam
den Vers singen und beten und sich zusammen zu Tisch setzen -,
werde er dafür bis zu zweimal gerügt, wenn er aus Nachlässigkeit
oder eigener Schuld nicht pünktlich kommt.
Bessert er sich wieder nicht, versage man ihm die Teilnahme am
gemeinsamen Tisch.
Getrennt von der Gemeinschaft aller Brüder, esse er allein.
Auch sein Anteil an Wein werde ihm genommen, bis er Buße tut
und sich bessert.
Ebenso werde auch der bestraft, der beim Vers nach dem Essen nicht
da ist.
Keiner darf sich herausnehmen vor oder nach der festgesetzten Zeit
eigenmächtig etwas zu essen oder zu trinken.
Weigert sich einer anzunehmen, was der Obere ihm angeboten hat,
dann soll er überhaupt nichts erhalten, wenn er zu einer anderen
Zeit verlangt, was er vorher ausgeschlagen hat, oder wenn er sonst
etwas will. Das gilt bis er sich entsprechend gebessert hat.
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