Kapitel 43:
Die Bußen für Unpünktlichkeit
Hört man das Zeichen zum Gottesdienst, lege man sofort alles
aus der Hand und komme in größter Eile herbei,
allerdings mit Ernst, um nicht Anlass zur Albernheit zu geben.
Dem Gottesdienst soll nichts vorgezogen werden.
Kommt einer zu den Vigilien erst nach dem "Ehre sei dem Vater"
des Psalms 94, der deswegen sehr langsam und gedehnt zu singen ist,
darf er nicht an seinem Platz im Chor stehen.
Vielmehr stehe er als Letzter von allem oder auf dem Platz, den
der Abt für so Nachlässige abseits bestimmt hat, damit
sie von ihm und allen gesehen werden.
Dort bleibe er, bis er am Schluss des Gottesdienstes öffentlich
Buße getan hat.
Wir lassen die unpünktlichen Brüder bewusst auf dem letzten
Platz oder abseits stehen, damit sie von allen gesehen werden, sich
schämen und deshalb sich bessern.
Bleiben sie nämlich außerhalb des Oratoriums, könnte
sich vielleicht einer wieder schlafen legen oder sogar sich draußen
hinsetzen und sich Zeit nehmen für Geschwätz; so gibt
er dem Bösen Gelegenheit zur Versuchung.
Sie sollen vielmehr hereinkommen, damit sie nicht alles versäumen
und sich in Zukunft bessern.
Kommt einer zum Gottesdienst der Gebetszeiten am Tag erst nach
dem Vers und nach dem "Ehre sei dem Vater" des anschließenden
ersten Psalmes, stehe er nach der obigen Vorschrift auf dem letzten
Platz.
Er nehme sich nicht heraus, sich vor seiner Buße dem Chor
der psalmensingenden Brüder anzuschließen, außer
der Abt ist nachsichtig und erlaubt es;
selbst dann muss der Schuldige Buße tun.
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