Kapitel 42:
Das Schweigen nach der Komplet
Immer müssen sich die Mönche mit Eifer um das Schweigen
bemühen, ganz besonders aber während der Stunden der Nacht.
Daher treffen wir eine Regelung für das ganze Jahr, sowohl
für Fasttage wie für Tage ohne Fasten.
An Tagen mit Mittag und Abendessen gilt: Sobald man vom Abendessen
aufgestanden ist, setzen sich alle zusammen. Dann lese einer die
"Unterredungen", die "Lebensbeschreibungen der Väter"
oder sonst etwas vor, das die Hörer erbaut,
nicht aber den Heptateuch oder die Bücher der Könige,
denn für weniger gefestigte Brüder ist es nicht gut, wenn
sie zur Abendstunde diese Schriften hören; zu anderer Zeit
soll man sie lesen.
An Fasttagen gilt: Nach der Feier der Vesper und einer kurzen Pause
begibt man sich, wie schon gesagt, zur Lesung der "Unterredungen".
Man lese vier oder fünf Blätter, soviel die Zeit eben
erlaubt.
So können während dieser Lesung alle zusammenkommen,
auch wenn sie noch mit zugewiesenen Arbeiten beschäftigt waren.
Sind alle versammelt, halten sie die Komplet. Wenn sie dann aus
der Komplet kommen, gebe es für keinen mehr die Erlaubnis,
irgend etwas zu reden.
Findet sich einer der diese Regel des Schweigens übertritt,
werde er schwer bestraft,
ausgenommen, das Reden sei wegen der Gäste nötig, oder
der Abt gebe jemandem einen Auftrag.
Aber auch dann geschehe es mit großem Ernst und vornehmer
Zurückhaltung.
|