Kapitel 29:
Die Wiederaufnahme von Brüdern
Es kann sein, dass ein Bruder eigenmächtig das Kloster verlässt
und später wieder zurückkehren will. In diesem Fall verspreche
er zuerst gründliche Besserung von dem Fehlverhalten, das zum
Austritt geführt hat.
Danach werde er aufgenommen, aber als letzter eingereiht; dadurch
wird seine Demut geprüft.
Wenn er wieder austritt, werde er noch zweimal in dieser Weise
aufgenommen. Er muss aber wissen, dass es danach keine Rückkehr
mehr gibt.
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