Kapitel 28:
Die Unverbesserlichen
Wenn ein Bruder öfter für ein Vergehen zurechtgewiesen
und wenn er sogar ausgeschlossen wurde, sich aber nicht gebessert
hat, verschärfe man die Strafe, das heißt, er erhalte
noch Rutenschläge.
Wenn er sich aber auch so nicht bessert oder wenn er gar, was ferne
sei, stolz und überheblich sein Verhalten verteidigen will,
dann handle der Abt wie ein weiser Arzt.
Er wende zuerst lindernde Umschläge und Salben der Ermahnung
an, dann die Arzneien der Heiligen Schrift und schließlich
wie ein Brenneisen Ausschließung und Rutenschläge.
Wenn er dann sieht, dass seine Mühe kein Erfolg hat, greife
er zu dem, was noch stärker wirkt: Er und alle Brüder
beten für den kranken Bruder,
da der Herr, der alles vermag, ihn die Heilung schenkt.
Wenn er sich aber auch so nicht heilen lässt, dann erst setze
der Abt das Messer zum Abschneiden an. Es gelte was der Apostel
sagt: "Schafft den Übeltäter weg aus eurer Mitte."
(1Kor 5,13)
Und an anderer Stelle: Wenn der Ungläubige gehen will, soll
er gehen." (1Kor7,15)
Ein räudiges Schaf soll nicht die ganze Herde anstecken.
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