Kapitel 67:
Brüder auf Reisen
Sollen Brüder auf Reisen geschickt werden, empfehlen sie sich
dem Gebet aller Brüder und des Abtes.
Beim letzten Gebet des Gottesdienstes wird immer aller Abwesenden
gedacht.
Bei der Rückkehr von der Reise aber sollen sich die Brüder
noch am selben Tag bei allen festgesetzten Gebetszeiten am Schluss
des Gottesdienstes im Oratorium zu Boden werfen
und alle um das Gebet bitten wegen der Fehler, die vielleicht unterwegs
vorgekommen sind, wenn sie Böses gesehen oder gehört oder
Unnützes geredet haben.
Auch nehme sich keiner heraus, einem anderen alles zu erzählen,
was er außerhalb des Klosters gesehen und gehört hat,
denn das richtet großen Schaden an.
Wenn sich einer das herausnimmt, verfällt er der von der Regel
vorgesehenen Strafe,
ebenso jeder, der den Bereich des Klosters eigenmächtig verlässt,
irgendwohin geht oder sonst etwas ohne Erlaubnis des Abtes unternimmt,
sei es auch noch so geringfügig.
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