Kapitel 65:
Daher halten wir es zur Wahrung des Friedens und der Liebe für
angebracht, dass der Abt die Ämter in seinem Kloster nach eigenem
Ermessen besetzt.
Wenn möglich sollen Dekane alle Belange des Klosters nach
den Weisungen des Abtes regeln, wie wir schon früher bestimmt
haben.
Sind mehrere beauftragt, kann ein einzelner nicht stolz werden.
Erfordern es aber die örtlichen Verhältnisse oder äußert
die Gemeinschaft begründet und mit Demut die Bitte und hält
es der Abt für gut,
wähle er mit dem Rat gottesfürchtiger Brüder einen
aus und setze ihn selber als seinen Prior ein.
Der Prior führe in Ehrfurcht aus, was ihm sein Abt aufträgt;
er tue nichts gegen den Willen oder die Anordnung des Abtes.
Denn je höher er über die anderen gestellt ist, um so
sorgfältiger muss er die Weisungen der Regel beobachten.
Stellt sich heraus, dass der Prior voller Fehler ist oder, vom
Hochmut betört, sich Stolz überhebt oder nachweislich
die heilige Regel verachtet, werde er bis zu viermal mit Worten
zurechtgewiesen.
Bessert er sich nicht, treffe ihn die von der Regel vorgesehene
Strafe.
Ändert er sich auch so nicht, werde er seines Amtes als Prior
enthoben, und ein anderer, der geeignet ist, soll an seine Stelle
treten.
Ist er auch danach in der Gemeinschaft nicht ruhig und gehorsam,
werde er sogar aus dem Kloster gestoßen.
Doch bedenke der Abt, dass er über alle seine Entscheidungen
vor Gott Rechenschaft ablegen muss, damit nicht die Flamme des Neids
oder der Eifersucht seine Seele verzehrt.
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