Kapitel 61:
Hat der Abt einen solchen Mönch als vorbildlich erkannt, darf
er ihm einen etwas höheren Platz zuweisen.
Kommt der Abt bei Priestern und Klerikern, wie schon gesagt wurde,
zu einem ähnlichen Urteil, darf er nicht nur einen Mönch,
sondern auch sie an einen höheren Platz stellen, als es ihrem
Eintritt entspricht.
Der Abt hüte sich aber, jemals einen Mönch aus einem
anderen bekannten Kloster ohne Einwilligung oder Empfehlungsschreiben
seines Abtes in sein Kloster aufzunehmen,
steht doch geschrieben: "Was du nicht selbst erleiden willst,
das tu auch keinem anderen an!" (Tob 4,16)
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