Kapitel 41:
Die Mahlzeiten
Vom heiligen Osterfest bis Pfingsten halten die Brüder zur sechsten
Stunde die Hauptmahlzeit und nehmen am Abend eine Stärkung zu
sich.
Doch von Pfingsten an sollen die Mönche während des ganzen
Sommers am Mittwoch und Freitag bis zur neunten Stunde fasten, wenn
sie keine Feldarbeit haben und die Sommerhitze nicht zu sehr drückt.
An den übrigen Tagen nehmen sie die Hauptmahlzeit zur sechsten
Stunde ein.
Die sechste Stunde für die Hauptmahlzeit wird auch beibehalten,
wenn die Brüder auf dem Feld arbeiten oder die Sommerhitze
unerträglich ist; der Abt sorge dafür.
Überhaupt regle und ordne er alles so, dass es den Brüdern
zum Heil dient und sie ohne einen berechtigten Grund zum Murren
ihre Arbeit tun können.
Vom September bis zum Beginn der Fastenzeit essen sie nur zur neunten
Stunde.
Vom Beginn der Fastenzeit bis Ostern halten sie die Mahlzeit erst
am Abend.
Die Vesper aber wird so angesetzt, dass man bei Tisch kein Lampenlicht
braucht. Vielmehr muss alles noch bei Tageslicht fertig werden.
Auch zu anderen Jahreszeiten werde die Stunde für das Abendessen
oder für die Hauptmahlzeit so gewählt, dass alles bei
Tageslicht geschehen kann.
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