Kapitel 61:
Die Aufnahme fremder Mönche
Es kann sein, dass ein fremder Mönch von weither kommt und als
Gast im Kloster bleiben möchte.
Wenn er mit der Lebensweise, die er dort antrifft, zufrieden ist
und nicht etwa durch übertriebene Ansprüche Verwirrung
ins Kloster bringt,
sondern sich ohne Umstände mit dem, was er vorfindet, begnügt,
nehme man ihn auf, und er bleibe, solange er will.
Sollte er in Demut und Liebe eine begründete Kritik äußern
oder auf etwas aufmerksam machen, so erwäge der Abt klug, ob
ihn der Herr nicht gerade deshalb geschickt hat.
Will er sich aber zur Beständigkeit verpflichten, weise man
einen solchen Wunsch nicht zurück; man konnte ja seine Lebensführung
kennen lernen, solange er Gast war.
Erweist er sich aber in der Zeit seines Aufenthalts als anspruchsvoll
und mit vielen Fehlern behaftet, muss man ihm nicht nur die Aufnahme
in die klösterliche Gemeinschaft verweigern,
sondern man sage ihm zu dem höflich, er solle gehen, damit
nicht durch seinen beklagenswerten Zustand auch noch andere verdorben
werden.
Verdient er jedoch nicht, weggeschickt zu werden, nehme man ihn
nicht erst auf seine eigene Bitte hin als Glied der Gemeinschaft
auf,
sondern lege ihm das Bleiben sogar nahe, damit andere von seinem
Beispiel lernen.
Wir dienen doch überall dem gleichen Herrn und kämpfen
für den einen König.
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