Kapitel 60:
Die Aufnahme von Priestern
Wenn einer aus dem Priesterstand um Aufnahme in das Kloster bittet,
so stimme man nicht gleich zu.
Beharrt er trotzdem fest auf seiner Bitte, so muss er wissen, dass
er die Regel in ihrer ganzen Strenge zu halten hat.
nichts wir ihm erleichtert, es gelte das Wort der Schrift: "Freund,
wozu bist du gekommen." (Mt 26,50; vgl. Mt 22,12)
Man gestatte ihm allerdings, seinen Platz gleich nach dem Abt zu
haben, den Segen zu sprechen und den Gottesdienst zu halten, aber
nur, wenn ihn der Abt dazu beauftragt.
Sonst nehme er sich nichts heraus; er weiß ja, dass er der
Zucht der Regel unterworfen ist, und mehr als andere gebe er allen
ein Beispiel der Demut.
Wenn es um die Besetzung eines Amtes oder einer anderen Angelegenheit
im Kloster geht,
nimmt er den Platz ein, der seinem Eintritt ins Kloster entspricht,
nicht jenen, der ihm sonst aus Ehrfurcht vor dem Priestertum eingeräumt
wird.
Wenn Kleriker das gleiche Verlangen haben und sich dem Kloster
anschließen möchten, weist man ihnen einen mittleren
Platz zu,
aber nur dann, wenn sie die Beobachtung der Regel und Beständigkeit
versprechen.
|