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Kapitel 02:
Der Abt
1. Der Abt, der würdig ist, einem Kloster vorzustehen, muss
immer bedenken, wie man ihn anredet, und er verwirkliche durch sein
Tun, was diese Anrede für einen Oberen bedeutet.
2. Der Glaube sagt ja: Er vertritt im Kloster die Stelle Christi;
wird er doch mit dessen Namen angeredet
3 nach dem Wort des Apostels (Röm 8,15): "Ihr habt den
Geist empfangen, der euch zu Söhnen macht, den Geist, in dem
wir rufen: Abba, Vater!"
4. Deshalb darf der Abt nur lehren und bestimmen, was der Weisung
des Herrn entspricht.
5. Sein Befehl und seine Lehre sollen wie Sauerteig göttlicher
Heilsgerechtigkeit die Herzen seiner Jünger durchdringen.
6. Der Abt denke immer daran, dass in gleicher Weise über
seine Lehre und über den Gehorsam seiner Jünger beim erschreckenden
Gericht Gottes entschieden wird.
7. So wisse der Abt: Die Schuld trifft den Hirten, wenn der Hausvater
an seinen Schafen zu wenig Ertrag feststellen kann.
8. Andererseits gilt ebenso: Hat ein Hirt einer unruhigen und ungehorsamen
Herde all seine Aufmerksamkeit geschenkt und ihrem verdorbenen Treiben
jede nur mögliche Sorge zugewandt,
9. wird er im Gericht des Herrn freigesprochen. Er darf mit dem
Propheten zum Herrn sagen: "Deine Gerechtigkeit habe ich nicht
in meinem Herzen verborgen, ich habe von deiner Treue und Hilfe
gesprochen, sie aber haben mich verhöhnt und verachtet."
(Ps 40,11; Jes 1,2)
10. Dann kommt über die Schafe, die sich seiner Hirtensorge
im Ungehorsam widersetzt haben, als Strafe der allgewaltige Tod.
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